Glück im Unglück – wann die Versicherung zahlen muss

Glück im Unglück – wann die Versicherung zahlen muss

Für den Kunden trifft versicherungstechnisch der bestmögliche Fall ein, wenn er mit dem Schrecken davon kommt. Wenn es sich um einen Motorschaden handelt, der vom Fahrer nicht verursacht wurde, sondern lediglich auf technisches Versagen schließen lässt, ist die Versicherung dazu verpflichtet, den gesamten Betrag zu erstatten, ohne den Kunden dabei hoch stufen zu dürfen. Der Versicherungsbeitrag kann also nicht erhöht werden. Platzt beispielsweise der Ölbehälter kann der Turbo (bei einem Turbodiesel) nicht mehr benutzt werden. Zwar kann der Wagen theoretisch noch gefahren werden, jedoch sollten die Temperaturen in niedrigen Bereichen gehalten werden. Und ein Laie kann in den seltensten Fällen entscheiden, wann die Grenze überschritten würde.

Was auf die Versicherung zukommt:
Ein komplett neuer Motor müsste von der Versicherung bezahlt werden, da heutzutage keine Turbolader mehr explizit ausgetauscht werden. Das bedeutet das man mit etwa zwei- bis dreitausend Euro für einen neuen Motor einzurechnen hat, zuzüglich der Einbaukosten. Doch die Liste der Rechnung, die weiterhin auf die Versicherung zukommt ist noch lang.

So muss der Abschleppdienst bezahlt werden, der den liegen gebliebenen Wagen abgeholt und inklusive aller Insassen in die nächste Werkstatt gefahren hat. Außerdem ist ein Mietwagen von Nöten, um den Fahrer und seine Begleitpersonen sicher ans Ziel zu bringen. Und das kann gut und gerne zwischen 80 und 100 Euro am Tag kosten.

Worauf Sie achten müssen:
Sie sollten mit Ihrer Versicherung unbedingt einen Schutzbrief abschließen, da Ihnen ohne diesen Schutzbrief kein Mietauto ausgehändigt werden kann. Sie brauchen im besten Fall eine Kreditkarte, welche Sie als Kaution beim Autovermieter hinterlassen müssen. Auch wenn man es sich als Autofahrer, dem bis dato noch nichts mit seinem Wagen passiert ist, kaum vorstellen kann: So ein technischer Defekt kann jedem widerfahren – egal wie vertraut er mit seinem Auto ist.

Daher sollte man zusätzlich zu seiner regulären Autoversicherung immer beim ADAC angemeldet sein, da man spätestens wenn man auf dem Standstreifen steht, auf die gelben Engel angewiesen ist. Und eine Mitgliedschaft birgt höherer Eintrittsgebühren, wenn die das erst im Notfall erledigen.

Besonders wichtig: bewahren Sie Ruhe! Panik hemmt die Konzentration und gerade in der Nacht auf einer einsamen Landstraße oder auf der Autobahn sollten Sie alles dafür geben, so schnell wie möglich nach Hause zu kommen. Also Warnblinker an, Warndreieck aufgestellt – zur Erinnerung: etwa 150 m vor der Liegestelle des Fahrzeugs – ADAC anrufen (222 222) und sachlich die Lage schildern, in der Sie sich befinden. Also auf jeden Fall immer auf einen geladenen Handyakku achten.